Direkt zum Inhalt
Bitte warten...

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Niedersächsischen Rasenkulturen NIRA GmbH & Co. KG (Stand: 02/2007):

I. Allgemeines

1. Wir schließen Vereinbarungen über den Verkauf von Waren gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ausschließlich unter Geltung unserer nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Bei allen künftigen Geschäften gelten unsere Bedingungen auch dann, wenn auf deren Geltung nicht noch einmal ausdrücklich hingewiesen ist. Dieses gilt nicht, soweit eine Vereinbarung dem UN-Kaufrecht unterliegt.

3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und unserem Kunden getroffen werden, sind in einer Vertragsurkunde schriftlich niederzulegen.

 

II. Angebot und Annahme

1. Die Bestellung unseres Kunden ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Gewicht und/oder Zusammensetzung bei gleicher Qualität bleiben vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

3. Einer ausdrücklichen Annahmeerklärung oder Auftragsbestätigung steht die Bereitstellung der bestellten Ware und Mitteilung deren Versandbereitschaft gleich.

 

III. Preise und Leistung

1. Unsere Preise verstehen sich in EURO (€) netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Fallen Kosten für Verpackung, Transport und Versicherung an, werden diese gesondert in Rechnung gestellt.

2. Mit Erscheinen eines neuen Kataloges oder eines Beiblattes dazu bzw. mit Aktualisierung unseres Angebots oder unserer Preisliste verlieren die früheren Preise ihre Gültigkeit.

3. Ist eine Vereinbarung über einen Preis zustande gekommen, sind wir im Falle einer vereinbarten oder von uns nicht zu vertretenden Lieferfrist von länger als 4 Monaten zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt, wenn sich unsere Lohn-, Bearbeitungs- und Beschaffungskosten nicht unwesentlich erhöht haben. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % des vereinbarten Preises, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten. Eine Preisanpassung ist ausgeschlossen bei Waren, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert werden.

4. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Ablichtungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen enthaltenen Angaben über Leistungen, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden. Bei der Verlegung der Ware muß der Kunde die Verlegehinweise des Verkäufers beachten. Er muß ferner mit einem Volumenverlust von etwa 5% rechnen.

 

IV. Lieferung

1. Von uns angegebene Lieferfristen und -termine werden nach Möglichkeit einhalten. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.

2. Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere Plänen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Kunden voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen; dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung zu vertreten haben.

3. Sollten wir aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände (z.B. Streik, Aussperrung) nicht zur frist- oder termingerechten Lieferung in der Lage sein, wird eine Lieferfrist für die Dauer des Ereignisses verlängert bzw. ein Liefertermin um die Dauer verschoben.

4. Bei einer Leistungsverhinderung im Sinne von Ziffer 3 von länger als 3 Monaten sind beide Seiten nur berechtigt, hinsichtlich der rückständigen Lieferung von der Vereinbarung zurückzutreten.

5. Bei Nichteinhaltung einer Lieferfrist oder eines Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 3 genannten Gründen ist der Kunde berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zusetzen. Wird durch uns die Lieferung bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erbracht, so hat der Kunde das Recht hinsichtlich der rückständigen Lieferung von der Vereinbarung zurückzutreten.

6. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der versprochenen Lieferung, die in dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht erkennbar war, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wir verpflichten uns, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich zu informieren und Leistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.

7. Wir sind jederzeit zur Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können sofort in Rechnung gestellt werden.

8. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch unseres Kunden nach Versandbereitschaft und/oder Verladung der Ware um mehr als 24 Stunden innerhalb einer Lieferfrist oder nach einem Liefertermin verzögert, können wir für Mehraufwendungen (Entladung, Ausrollen bzw. Einbau von Rasen-, Vegetationsmatten und dergl. auf den Feldern, Pflege) einmalig Kosten in Höhe von 7 % des Preises der zu liefernden Ware sowie für jede angefangene Woche Kosten in Höhe von 0,1 % des Preises der zu liefernden Ware, höchstens jedoch insgesamt 10 %, berechnen. Der Nachweis höherer Kosten bleibt uns vorbehalten. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns als Folge der Verzögerung keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind.

9. Die Anlieferung bei dem Kunden erfolgt ohne Abladung. Diese hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Hierfür hat der Kunde Vorkehrungen zu treffen und Personal bereit zu halten. Es muß durch den Kunden gewährleistet sein, daß die Anlieferung über eine frei befahrbare, feste Wegstrecke erfolgen kann. Ist vorgenanntes nicht gegeben, muß der Kunde uns unverzüglich unterrichten.

 

V. Gefahrübergang

1. Es wird Leistung "ab Lager" in der Bundesrepublik Deutschland vereinbart; es gilt der Incoterm "EXW" in der jeweils neuesten Fassung.

2. Sollen wir auf Wunsch des Kunden darüber hinaus den Versand der Ware besorgen, erfolgt dies im Namen und für Rechnung des Kunden. Ist dabei eine Versandart nicht vereinbart, obliegt die Bestimmung der Versandart unserem Ermessen. Eine Gewähr für die kostengünstigste Ausführung übernehmen wir nicht.

3. Für den Fall des Annahmeverzuges des Kunden und während des Transports wird die Ware auf Wunsch des Kunden auf seine Rechnung gegen Bruch-, Feuer-, Wasser und Transportschäden versichert.

4. Angelieferte Ware ist unbeschadet der Rechte aus Ziffer VIII. vom Kunden in Empfang zu nehmen.

 

VI. Zahlungsbedingungen

1. Zahlungen sind für uns kosten- und spesenfrei zu leisten. Dem Kunden wird auf den Rechnungsbetrag ein Skonto von 2 % bei einer Zahlung, eingehend bei uns bis 7 Tage nach Rechnungsdatum, gewährt. Dies gilt nicht, wenn nicht auf alle bisherigen, fälligen Forderungen eine Zahlung fristgerecht eingegangen ist. Ein Skonto wird auch nicht gewährt, wenn Auslagen, Kosten und/oder Gemeinschaftsumlagen in Rechnung gestellt sind.

2. Der Kaufpreis wird am 30. Tag nach Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungsverzug tritt 7 Tage nach Fälligkeit der Forderung und Zugang der Rechnung ein.

3. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mind. jedoch in Höhe von 12,5 % p.a., zu fordern. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

 

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Fertigstellungs- und Entwicklungspflegearbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten durchzuführen.

2. Zur Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Gehört die Weiterveräußerung an Dritte zum gewöhnlichen Geschäftsbetriebs des Kunden, ist er be-rechtigt, die gelieferten Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Kunde tritt uns sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Ersatzansprüche bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware im Falle der Weiterveräußerung ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der Kunde ist zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug gerät.

3. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Weiterveräußerung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Das gleiche gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware und die verarbeitete neue Sache hat der Kunde auf unser Eigentum unverzüglich hinzuweisen.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir - auch ohne angemessene Fristsetzung zur Leistung - berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. Einsatzort der Ware zu betreten. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet uns den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.

6. Hinsichtlich der Verwertung der Vorbehaltsware gilt folgendes:
a) Wir sind nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware nach bestem Ermessen, insbesondere auch freihändig zu verwerten.
b) An uns abgetretene Forderungen können wir unmittelbar bei dem Dritten einziehen. Zu diesem Zweck ist der Kunde verpflichtet, auf unser Verlangen die Abtretung Drittgläubigern bekannt zu geben und uns die zur Einziehung der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen und Unterlagen herauszugeben.

7. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserem Ermessen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Mit der vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gehen ohne weiteres das Eigentum an allen gelieferten Waren sowie sämtliche abgetretenen Forderungen auf den Kunden über.

 

VIII. Gewährleistung

1. Wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, hat er die Ware unverzüglich nach Übergabe zu untersuchen, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist. Wenn sich ein Mangel zeigt, ist dieser uns unverzüglich und konkret anzuzeigen. Die Rügefrist beträgt höchstens 8 Tage, für Lager- und Lieferschäden höchstens 24 Stunden; maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen (auch per Telefax) Rüge bei uns. Tritt der Mangel erst später in Erscheinung, muß die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels gemacht werden. Die Gewährleistungsrechte des kaufmännischen Kunden entfallen, soweit er den zuvor beschriebenen Obliegenheiten nicht nachkommt.

2. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware (Neulieferung) berechtigt. Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage bzw. verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde grundsätzlich berechtigt, nach eigener Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt), Schadensersatz statt Leistung zu verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wir sind zum mehrmaligen Nacherfüllungsversuch berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

3. Unsere Haftung ist auf den Rechnungswert der beanstandeten Ware begrenzt. Vorstehende Beschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.

4. Nimmt uns der Kunde unberechtigt auf Gewährleistung in Anspruch, so hat er uns alle im Zusammenhang mit der Überprüfung der Ware entstehenden Kosten zu erstatten, sofern er unsere Inanspruchnahme leichtfertig, grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat.

5. Die Gewährleistungspflicht beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Vorgenanntes gilt nicht, soweit §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1 BGB längere Fristen vorschreiben.

6. Die vorgenannten Beschränkungen gelten nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist oder von uns eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen ist.

7. Soweit ein Kunde seinerseits wegen einer von uns gekauften Ware Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt ist, bleiben ihm die Rechte aus § 478 BGB unbenommen. Für einen über den Ersatz von Aufwendungen hinausgehenden Schadensersatzanspruch gilt Ziffer VIII.3. entsprechend.

 

IX. Garantien

1. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von uns nicht. Insbesondere übernehmen wir keine Anwachsgarantie.

2. Soweit ein Hersteller eine Garantie für die Beschaffenheit von uns gelieferter Ware oder dafür, daß die Ware für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, übernimmt, stehen dem Kunden unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen ausschließlich gegenüber dem Hersteller zu.

 

X. Allgemeine Haftung

1. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, insbesondere einAnspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, es sei denn, die Schadensursache beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, es ist eine uns zurechenbare Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit eingetreten oder wir haben eine wesentliche vertraglichen Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt.

2. Soweit wir für Pflichtverletzungen dem Grunde nach haften, beschränkt sich unsere Haftung - ausgenommen der Fall des groben Verschuldens - auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt.

3. Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 5 % des mit uns vereinbarten Kaufpreises.

4. Allgemein verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn, es ist uns Arglist vorwerfbar.

5. Wenn bzw. soweit unsere Haftung nach Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, entfällt auch eine Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.

 

XI. Sonstiges

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Rechte und Pflichten ist unser Betriebssitz; Gerichtsstand ist das Amtsgericht Wildeshausen bzw. Landgericht Oldenburg. Das gilt nicht, wenn unser Kunde als Unternehmer nicht gleichzeitig Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist.

3. An von uns erstellten Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und Berechnungen (Unterlagen) behalten wir uns unsere eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung genutzt, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag uns nicht erteilt worden ist, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für Unterlagen des Kunden; diese dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen wir zulässigerweise Lieferungen übertragen haben.

4. Wir weisen darauf hin, daß wir Daten unserer Kunden, die den Geschäftsverkehr mit uns betreffen, im Sinne des Datanschutzgesetzes verarbeiten.

5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.